Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen des Bundes (Bundesanerkennungsgesetz) am 1. April 2012 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Überprüfung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Hamburg hat ein solches Landesanerkennungsgesetz bereits am 19. Juni 2012 in Kraftgesetzt. Schleswig-Holstein sollte diesem inhaltlich nicht nachstehen.
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